Qualitäts- / Sicherheitsstandards der Mitglieder der Regionalgruppe Therapeutisches Reiten Rhein/Ruhr


Die folgenden Standards wurden durch die Mitglieder der Regionalgruppe erarbeitet und gelten hiermit für jedes Mitglied als verbindlich.

1. Qualifikation der Fachkräfte:

1.1. Ausbildung:
Die Regionalgruppe erkennt Betriebe an, in denen die Fachkräfte folgende Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen.



Alle oben genannten Zusatzausbildungen setzen einen staatlich anerkannten Grundberuf im medizinisch oder pädagogischen Bereich voraus.
Alle Pferdeführer und Helfer müssen im Umgang mit dem Pferd fachlich kompetent sein.

1.2. Fortbildungen:

Die angeschlossenen Betriebe verpflichten sich auf dem fachlich neuesten Stand zu arbeiten und dementsprechend mindestens ein Mal jährlich an fachspezifischen Fortbildungen teilzunehmen.

1.3. Supervision:

Die Fachkräfte sollten regelmäßig an Supervisionen und Fallbesprechungen teilnehmen.

2.Versicherungen:

Alle angeschlossenen Mitglieder verpflichten sich im folgendem Umfang versichert zu sein.



3.1 Arbeitsraum:

Der Arbeitsraum kann in oder außerhalb von Anlagen (auch öffentliches Verkehrsgelände und in freier Flur) sein.
Ställe, Hofräume, Pferdekoppeln, Gelände Reitplätze, Reithallen, Zelte, Round-Pen

Ein angemessener therapeutischer Rahmen muß gewährleistet sein.


3.2 Arbeitsweise:

Die Arbeitsweise ist ganzheitlich, individuell, situationsorientiert und in einem angemessenen Zeitrahmen.


4. Pferde:

Pferde aller Rassen können bei Eignung und fachgerechter Ausbildung eingesetzt werden.


4.1. Haltung:

Die Tiere müssen artgerecht, möglichst im Offenstall gehalten werden. Das heißt für das Lauf- / Herdentier Pferd :





4.2. Ausbildung und Einsatz der Pferde:

Die Pferde/Ponys müssen für die Therapie körperlich und charakterlich geeignet sein. Sie müssen speziell für die Therapie vorbereitet und ausgebildet werden(z.B. Körper und Bodenarbeit).
Sie müssen regelmäßig gymnastiziert und gearbeitet werden, um ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten (Langzügel, Longe, gymnastizierende Dressur).
Sie müssen neben der Therapie auch Ausgleich haben ( z.B. Handpferdereiten, Geländeritte ). Ausgleich bedeutet auch therapiefreie Zeiten.
Ein Therapiepferd sollte nicht mehr als 10-15 Therapieeinheiten in der Woche leisten. Um die Qualität der Therapiepferde langfristig zu sichern, sind die Fachkräfte angehalten, die psychische und physische Belastbarkeit der Therapiepferde nicht zu überschreiten.

4.3. Ausrüstung und Zäumung der Pferde:

Die verwendete Ausrüstung muß dem jeweiligen Pferd und dem Verwendungszweck entsprechen und in einwandfreiem Zustand sein. Der/die Therapeut /in entscheidet, welche Ausrüstung für Pferd und Klient in der jeweiligen Situation geeignet ist.

Je nach Aufgabenstellung entscheidet der/die Therapeut/in ob Zäumung nötig und welcher Art sie sein soll. Die Zäumung muss für den gewünschten Zweck geeignet und in einwandfreiem Zustand sein.

5. Ausrüstung der Klienten:

Die Bekleidung solle dem Wetter angepasst sein. Bei jeder Witterung ist festes Schuhwerk erforderlich. Ansonsten werden keine Vorgaben in Bezug auf die Bekleidung der Klienten gemacht. Reithelme werden zur Verfügung gestellt , sind jedoch für die Behandlung auf dem Pferd nicht immer vorgeschrieben.

6. Preisstruktur:

Die Mitglieder der Regionalgruppe haben annähernd die gleichen bzw. vergleichbare Honorare, um den Selbständigen eine Existenz zu ermöglichen und die Qualität der Arbeit auch entsprechend zu honorieren.

Vertragslösungen ermöglichen kostengünstigere Kalkulationen. Bei Gruppentherapien werden die Preise angeglichen.

Die Preisgestaltung für therapeutisches Reiten muß auf betriebswirtschaftlicher Basis erfolgen. Ergeben sich durch Zuwendungen ( Spenden, z.B. kostenlos zu Verfügung gestellte Pferde ) günstigere Konditionen für die Klienten, muß dieses offengelegt werden.

Zurück